Habe heute doch tatsächlich auf mein Schreiben hin, gegen die Hinrichtung von Cato, eine Antwort erhalten.
NORDSJÆLLANDS POLITI
Politidirektøren
Station NORD
Prøvestensvej 1
3000 Helsingør
Vielen Dank für Ihre Mail.
Die Entscheidung des Polizeidistriktes Nordseeland/Helsingør, den Hund Cato einschläfern zu lassen, wurde aufgrund der Bestimmungen des dänischen Hundegesetzes § 6, Abs. 5 über das Zufügen von schweren Bisswunden getroffen, denen u.a. folgendes zu entnehmen ist:
"Wenn ein Hund einen Menschen oder einen anderen Hund angreift und ihm dabei schwere Bissverletzungen zufügt, ist der Hund durch Entscheid des Polizeipräsidenten einzuschläfern."
Mit schweren Bissverletzungen sind u.a. Biss-, Schnitt- oder Risswunden gemeint, die genäht werden müssen.
Im konkreten Fall erlitt der gebissene Hund eine Wunde an der linken Schulter, die mit einem Stich genäht werden musste. An der rechten Schulter erlitt der Hund eine 6-7 cm lange Risswunde, die mit 6 Stichen genäht werden musste.
Die Ermittlungen der Polizei haben des Weiteren gezeigt, dass der verletzte Hund grundlos angegriffen wurde.
Die Entscheidung des Polizeidistriktes Nordseeland/Helsingør wurde der Reichspolizeibehörde zur Prüfung vorgelegt. Am 6. September 2013 bestätigte diese die Entscheidung der Polizei in Nordseeland/Helsingør zur Einschläferung.
Wir haben vollstes Verständnis für die gefühlsmäßigen Reaktionen, welche die Entscheidung zur Einschläferung eines Hundes hervorrufen kann.
Als ausführende Instanz sind wir bei der Entscheidungsfindung jedoch dazu verpflichtet, den hierzulande geltenden Gesetzen, und im konkreten Fall dem Hundegesetz, Folge zu leisten.
Mit freundlichen Grüßen,
Finn Borch Andersen
Voll Nett. Hätte ich das vorher gewusst, das der Cato so ein böses Hundi war, na dann hätte ich doch..... Also kann der Polizeipräsi nun entscheiden oder nicht oder muss er sich an die geltenden Hohlkopfgesetze halten? Kopfschüttel!!